Self-Storage-Auktionen – ganz besondere Veranstaltungen

In den USA ist es bereits ein eigener Wirtschaftszweig und wird als Storage Hunters bezeichnet, doch in Deutschland wird es noch selten angewendet. Gemeint sind Versteigerungen von Inhalten, die sich in nicht bezahlten Lagerräumen von Self Storage Einrichtungen befinden. Die Gründe für die geringere Bekanntheit hierzulande sind vielschichtig, liegen unter anderem aber im deutlich aufwändigeren und komplizierteren Rechtsverfahren, nach dem so eine Versteigerung tatsächlich durchgeführt werden darf.

Mit fortschreitender Bekanntheit und dem entsprechenden Wachstum von Self Storage dürfte die Situation für Schnäppchenjäger aber auch in unseren Breitengraden spannend werden. Denn wenn Geräte aus dem gemieteten Stauraum nicht abgeholt oder aber Gebühren dafür nicht bezahlt werden, kommt die Ware zur Versteigerung. In den USA gilt dies als zulässig, wenn der Mieter die Gebühren länger als drei Monate nicht begleicht. Die Firma, die die Lagerräume zur Verfügung stellt, hat dann die Möglichkeit die Lagerraum Auktionen durchführen zu lassen. In Deutschland ist dafür ein Gerichtsvollzieher zuständig, der dann zum Einsatz kommt, sobald die Lagerfirma einen rechtlichen Titel erwirkt hat. Dann inspiziert er das Lager vorab – sogenannte Blindversteigerungen, wie Sie sie vielleicht aus entsprechenden US-TV-Shows kennen, gibt es hierzulande nicht. Diese Vorgehensweise liegt auf der Hand, denn es könnten ja illegale Inhalte im Lagerraum vorhanden sein oder aber der Gerichtsvollzieher könnte sich der Hehlerei schuldig machen.

Wenn Sie an einer solchen Storage Auktion teilnehmen möchten, finden Sie in regionalen Tageszeitungen oder auf der Website des Lagerbetreibers die Termine dafür. Dann heißt es einfach, teilnehmen und auf ein Schnäppchen hoffen. Wenn Sie mitbieten möchten, haben Sie fünf Minuten Zeit, um den Inhalt genauer in Augenschein zu nehmen. Ob Wertstücke oder einfach nur Ramsch, weiß im Moment der Gebotsabgabe niemand so richtig. Trotzdem können Sie ein gutes Geschäft machen, denn die Artikel können einzeln oder im Pack verkauft werden. Damit steigt die Chance auf ein Schnäppchen.

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Eine Antwort

  1. :ernst manfred: sagt:

    Mal ehrlich wenn ein sogenannter Gerichtsvollzieher schon die Lager durchwühlt hat, ist doch davon auszugehen dass wirkliche „Schätze“ schon weg sind. Schließlich arbeiten Gerichtsvollzieher wie Richter für Us amerikanische Unternehmen die hier Staat spielen.Da übernimmt doch keiner mehr mit Unterschrift die Haftung.

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